Orientierungshilfe des LfDI Baden-Württemberg zum Privacy-Shield Urteil

Das Urteil C-311/18 des EuGH betrifft den internationalen Datentransfer und das „Privacy shield“.  Als erste Behörde hat der LfDI Baden Württembergs eine Orientierungshilfe zu dem Urteil veröffentlicht. Damit haben Verantwortliche die Möglichkeit, behördliche Hinweise zu berücksichtigen. Die Ansichten von Experten zur Orientierungshilfe sind widersprüchlich. Es ist jedoch positiv, dass sich eine Behörde zu der Umsetzung des Urteils positioniert.
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2020/08/LfDI-BW-Orientierungshilfe-zu-Schrems-II.pdf