Nachvollziehbare Bussgeldermittlung bei Datenschutzverstössen
Das Konzept stammt von der DSK und betrifft die Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
Berücksichtigung finden
- Größe des Unternehmens
- mittlere Jahresumsatz
- wirtschaftliche Grundwert
- Schwere der Tatumstände
- weitere individuelle Umstände
Nicht anzuwenden ist das Konzept für
- natürliche Personen
- Vereine
- Behörden
Der vollständige Text der DSK ist hier per Link einsehbar. Änderungen sind möglich. Ihr Datenschutzbeauftragter kann Sie umfassend informieren.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.