Nachvollziehbare Bussgeldermittlung bei Datenschutzverstössen

Das Konzept stammt von der DSK und betrifft die Bußgeldzumessung in Verfahren gegen Unternehmen im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Berücksichtigung finden

  1. Größe des Unternehmens
  2. mittlere Jahresumsatz
  3. wirtschaftliche Grundwert
  4. Schwere der Tatumstände
  5. weitere individuelle Umstände

Nicht anzuwenden ist das Konzept für

  • natürliche Personen
  • Vereine
  • Behörden

Der vollständige Text der DSK ist hier per Link einsehbar. Änderungen sind möglich.  Ihr Datenschutzbeauftragter kann Sie umfassend informieren.

Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.